Blendschutz am Bildschirmarbeitsplatz

Bildschirmarbeitsplatzverordnung

Seit dem 1. Januar 2000 schreibt die Bildschirmarbeitsplatzverordnung für alle Bildschirmarbeitsplätze Lichtschutzvorrichtungen vor.
Die EG-Richtlinie „Arbeit an Bildschirmgeräten“ definiert nahezu alle Arbeitsplätze mit Bildschirmen zu Bildschirmarbeitsplätzen. Diese müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

„… Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt …“

Die Einschränkung, dass nur Arbeitsplätze betroffen sind, an denen ein nicht unwesentlicher Teil mit dem Bildschirmgerät gearbeitet wird, fällt weg. Die deutsche „Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung“ sieht dies genauso vor wie die Unfallverhütungsvorschrift zum selben Thema.

Jeder Bildschirmarbeitsplatz muss – unabhängig von der Dauer und Intensität der Nutzung – die sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen der Verordnung erfüllen. Diese Anforderungen treffen sinngemäß auch für Büroarbeitsplätze zu.

Beleuchtung, Blendung und Reflexion

Die Beleuchtung muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepasst sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.

Die Einschränkung, dass nur Arbeitsplätze betroffen sind, an denen ein nicht unwesentlicher Teil mit dem Bildschirmgerät gearbeitet wird, fällt weg. Die deutsche „Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung“ sieht dies genauso vor wie die Unfallverhütungsvorschrift zum selben Thema.

Jeder Bildschirmarbeitsplatz muss – unabhängig von der Dauer und Intensität der Nutzung – die sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen der Verordnung erfüllen. Diese Anforderungen treffen sinngemäß auch für Büroarbeitsplätze zu.

Begrenzung der Blendung, Vermeidung störender Reflexion und Spiegelungen

Die Einhaltung der genannten Reflexions- und Glanzgrade ist notwendig, um störende Blendung zu vermeiden. Blendungen sind Störungen durch zu hohe Leuchtdichten oder zu große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld. Blendung kann als Direktblendung oder Reflexblendung auftreten. Störende Blendung durch Leuchten oder Tageslicht (Direktblendung) sowie durch Spiegelungen hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen (Reflexblendung) muss begrenzt werden.

Eine Direktblendung durch Leuchten wird über die Begrenzung der Leuchtdichte im kritischen Bereich des Ausstrahlungswinkels vermieden.

Das Licht der Leuchten und das natürliche Licht sollen schräg seitlich auf das Arbeitsfeld treffen. Die Arbeitsplätze sollen möglichst mit einer zur Hauptfensterfront parallelen Blickrichtung und nicht direkt an den Fenstern angeordnet sein. Eine Aufstellung von Bildschirmen vor den Fenstern oder einer sehr hellen Fläche kann durch große Leuchtdichteunterschiede zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zur Direktblendung führen. Nahe gelegene Fenster im Rücken der Benutzer können sich im Bildschirm spiegeln und zu Reflexblendungen führen.

Reflexionen auf dem Bildschirm, hervorgerufen durch Fenster, Leuchten oder andere Flächen mit hohen Leuchtdichten, können zudem eine Kontrastminderung auf den Bildschirm verursachen.

Um dies zu vermeiden, müssen Leuchtdichten der Störlichtquellen und Güte des Bildschirmes hinsichtlich der Antireflexionsmaßnahme aufeinander abgestimmt sein.

Hohe Leuchtdichten durch Tageslichteinfall können z.B. durch Vorhänge, Jalousien oder Lamellenstores im Fensterbereich begrenzt werden. Die für solche Lichtschutzvorrichtungen verwendeten Materialien sollen eine geeignete Lichtdurchlässigkeit (Transmission) und einen den Wänden angepassten Reflexionsgrad besitzen. Lichtschutzvorrichtungen müssen eine Sichtverbindung nach außen zulassen.

Natürliches Licht

Künstliche Beleuchtung

Der für die Beurteilung der Eignung von innenliegendem Blendschutz wichtigste Strahlungswert ist die Transmission, die den prozentualen Anteil des durchscheinenden Lichtes angibt. In unserer Kollektion für innenliegenden Sonnenschutz sind diese Werte angeführt.

Sonnenschutzsysteme haben unterschiedliche Leistungsmerkmale, nicht alle erfüllen die speziellen Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze

Metall-Folien-Rollos

Die Rollos werden mit unterschiedlichen Lichtdurchlässigkeitsgraden (abhängig von der Maschenbreite bzw. vom Lochanteil) angeboten.Der Käufer muss sich für einen Lichtdurchlassungsgrad entscheiden.

In unseren Breiten kommt es häufig vor, dass es bewölkt ist. Wenn das Rollo oben bleibt, ist es in der Regel am Arbeitsplatz zu hell. Wenn das Rollo vollständig herabgelassen wird, ist es zu dunkel.

Hieraus ist zu erkennen, dass das Kriterium einer Verstellbarkeit von den Metall-Folien-Rollos nicht sinnvoll erfüllt werden kann. Ferner ist eine Schwerentflammbarkeit nach DIN 4102 B1 nicht vorhanden.

Bei einer Einstellung, sodass am Arbeitsplatz 500 Lux gemessen werden, entsteht in Augenhöhe eine für das Auge helle blendende Fläche. Würde eine Folie mit einer höheren Lichtdurchlässigkeit eingesetzt, könnte man das Rollo zwar voll-ständig herabziehen, aber bei stärkerem Sonnenschein ist das nicht mehr ausreichend.

= nicht ausreichend

Horizontal-Metall-Jalousien (alleine)

Die gewünschte Helligkeit wird dadurch eingestellt, dass der Winkel der Jalousieelemente verstellt wird.

Das Kriterium Verstellbarkeit, das heißt, die Anpassung an verschiedene Helligkeiten, ist erfüllt. Ein Sonnenschutz bei direkter Sonneneinstrahlung ist gegeben. Der Ausblick in die Umgebung kann eingeschränkt sein.

Der wesentliche Nachteil ergibt sich aus dem Prinzip der Helligkeitseinstellung; die abwechselnden verdunkelten und nicht verdunkelten Flächen (Streifen) wirken sich negativ aus. Es entsteht hierdurch eine Streifenbildung oder der sogenannte Zeileneffekt im Gesichtsfeld des EDV-Nutzers.

Bei einer Einstellung, dass am Arbeitsplatz 500 Lux gemessen werden, entstehen durch die sich abwechselnden dunkelen und hellen Flächen für das Auge ein störender Zeileneffekt.

= nicht ausreichend

Gardinen

Gardinen bieten in der Regel keinen Sonnenschutz, da sie meist sehr lichtdurchlässig sind, auch wenn dichtere Ausführungen gewählt werden.

Bei Sonnenschein wird die Gardine von außen angestrahlt, sodass für den EDV-Nutzer helle blendende Flächen entstehen. Darüber hinaus besteht keine Verstellbarkeit.

Zusammenfassend „ungeeignet“.

Gardinen stellen keinen Sonnenschutz dar, sind nicht verstellbar und es entstehen helle blendende Flächen.

= ungenügend

Vertikal-Lamellen

Die Lamellen bestehen aus Textil mit definiertem Lichtdurchlässigkeitsgrad. Der Lichdurchlässigkeitsgrad darf nicht zu hoch sein, damit nicht Nachteile wie bei dünnen Gardinen entstehen. Durch die Drehung der Lamellen ist der Helligkeitsgrad einstellbar. Wenn der Lichtdurchlässigkeitsgrad nicht gleich 0% gewählt wird, entsteht kein (senkrechter) Zeileneffekt; die Gefahr, einen zu niedrigen Lichtdurchlassungsgrad zu wählen, ist kaum gegeben, da Textilien in der Regel immer Licht durchlassen.

Am besten werden breite Lamellen (z.B. 12 cm) und der Abstand zwischen den Lamellen (z.B. 9 cm) so gewählt, dass Lamellen, die parallel zum Fenster gestellt werden, einen großen Überdeckungsgrad aufweisen. Hierdurch kann eine befriedigende Abdunkelung erreicht werden. Sonnenschutz ist gegeben. Je nach Stellung der Lamellen ist der Ausblick in die Umgebung eingeschränkt; die Forderung der Arbeitsstättenverordnung nach Sichtverbindung nach draußen ist erfüllt. Solange keine direkten Sonneneinstrahlungen auf die Textil-Lamellen von außen erfolgt, stellen vertikale Textil-Lamellen eine geeignete Maßnahme zur Reduzierung von Blendung dar.

An Fenstern der Nord-Seite von Gebäuden können die Lamellen – insbesondere wenn sie überlappend angebracht sind – in der Regel so eingestellt werden, dass am Arbeitsplatz 500 Lux gemessen werden können. An Süd- und West-Seiten ist dies aufgrund des hohen Lichtdurchlassungsgrades der Lamellen nicht möglich; es ist zu hell und es entstehen helle blendende Flächen.

= bedingt geeignet

Vertikale Lamellen kombiniert mit Horizontalen

Wie im vorherigen Abschnitt beschrieben, bieten Vertikal-Lamellen weitgehende Vorteile. Nachteile treten in der Regel bei direkter Sonneneinstrahlung auf. Dieser Nachteil kann dadurch ausgeglichen werden, dass zusätzlich außen horizontale Lamellen angebracht werden.

Als Vorsatz vor Vertikal-Lamellen ist bei den horizontalen Lamellen nicht mit dem oben beschriebenen Zeileneffekt zu rechnen, da durch die Vertikal-Lamellen kein direkter Blickkontakt zu den horizontalen Lamellen besteht.

Durch vertikale Textillamellen innen, kombiniert mit horizontalen Metall-Jalousien außen, lassen sich am Arbeitsplatz leicht und ohne Nachteile 500 Lux einstellen.

= geeignet

Beurteilung von Maßnahmen zur Reduzierung von Blendungen an Bildschirm-Arbeitsplätzen